Presse
DStR Heft 41 – 2016
Haben Sie heute schon mit Ihrem Computer gesprochen?
Spracherkennung in der Steuerkanzlei
Spracherkennungstechnologie sorgt für mehr Sicherheit beim Autofahren und mehr Komfort bei der Smartphone-Nutzung. Spracherkennung ist im Alltag angekommen, einfach und ohne großen Aufwand zu bedienen. Häufig wird Spracherkennung nur als Ersatz für eine Menübedienung genutzt. Entsprechend überschaubar und auf bestimmte Spezialgebiete begrenzt ist dann der hinterlegte Wortschatz. Bei Smartphones kommen neben einer zumeist umfangreicheren Spracherkennung zunehmend auch Sinnerkennungen zum Einsatz, die versuchen sollen, Befehle und Fragen des Nutzers – „wie wird das Wetter“ – zu erkennen. Diese Sprachassistenzsysteme setzen regelmäßig eine Verbindung zu einem i.d.R. nicht datengeschützten Server im Internet voraus. Im Kanzleialltag sind die Anforderungen andere – hier müssen Gedanken und Gespräche in Form von Schriftsätzen, E-Mails, Protokollen oder Notizen mit der ganzen Bandbreite der deutschen Sprache möglichst schnell dokumentiert und Mandanteninformationen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
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DStR Heft 12-13 – 2016
Die Renaissance des Diktats
Hat Diktieren eine Zukunft?
„Fräulein, bitte zum Diktat!“, so hörte es sich an, wenn vor 100 Jahren Schreiben erstellt wurden. Vor mehr als 50 Jahren eroberte dann die Kassette die Büros. Die Aufnahme mit Bandgeräten ermöglichte damit erstmalig ein komfortables, zeit- und personalunabhängiges Erstellen von Diktaten. Seit nunmehr 40 Jahren erlaubt der Einsatz des Personal-Computers eine noch größere Unabhängigkeit. Durch entsprechende Office-Programme können Schreiben auch ohne größeren Aufwand selbst erstellt werden. Die Fähigkeit zu diktieren ist zunehmend in den Hintergrund getreten, ohne dass die Fertigkeiten des Zehn-Finger-Schreibens in gleichem Maße zugenommen hätten.
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DStR Heft 41 – 2015
Tippen ist Silber – diktieren ist Gold
Digitale Diktiersoftware für den Steuerberater
Die umfangreiche Dokumentationspflicht des Steuerberaters ist unter dem Aspekt der Haftung immer wieder eine Herausforderung. So müssen gemäß den Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer alle Tätigkeiten für den Mandanten nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten werden. Diese Arbeiten sind zeit- und kostenintensiv und können nur nach Absprache mit dem Mandanten abgerechnet werden. Im Folgenden ist beschrieben, wie sich solche Zeiten durch strategische Planung und Optimierung der Abläufe verkürzen lassen.